DR. JUR. CHRISTIAN HILGARTNER


Rechtsanwalt und Notar


Dr. Hilgartner ist auf die Beratung von Unternehmerfamilien und Privatpersonen mit komplexen Vermögensstrukturen in Fragen der Vermögensvorsorge, Unternehmensnachfolge und des Erbrechts spezialisiert (Real Estate Planning).

Im Gesellschaftsrecht berät Dr. Hilgartner mittelständische und inhabergeführte Unternehmen sowie Gesellschafter und Führungskräfte in allen praxisrelevanten Fragestellungen. Die Gründungsberatung, von der Rechtsformwahl über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bis hin zur Vorbereitung von Betriebsübergaben unter Beachtung auch steuerlicher Themen, gehören ebenso zum Dienstleistungsspektrum wie die Beratung bei der Unternehmensakquiese (M&A, asset- und share-deals, Private Equity Transaktionen) und bei Gesellschafterstreitigkeiten, in deren Rahmen er die Interessen seiner Mandanten auch im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen vertritt.

Über besondere Expertise verfügt Dr. Hilgartner im Bereich der Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz sowie der Planung, Strukturierung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen sowie komplexen Hofübergaben nach der HöfeO.

Ganz besonders schätzen Bauträger sowie strategische und private Investoren den reichen Erfahrungsschatz aus einer Fülle von Transaktionen im Immobilienbereich, inkl. der Begründung und Begleitung engagierter Bauprojekte und Wohnhausanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Dr. Hilgartner ist Notar mit dem Amtssitz in Stolzenau / Weser.




Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltsverein e.V.
Deutsche Strafverteidiger e.V.
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutscher Anwaltsverein e.V.
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.)

Veröffentlichungen:

Eltern im Täter-Opfer-Ausgleich. Rechtliche Rahmenbedingungen und Implikationen für das Ausgleichsverfahren. In: TOA-Infodienst. TOA-Servicebüro (Hrsg.), Heft 1/2013

Rezension des Werkes "Vollstreckung und Vollzug der Jugendstrafe. Verteidigung und Rechtsschutz" (Kamann, Ullrich) in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) Heft 2/2009, S. 169 f.

"Integration nach der Haft - Bedarfsgerechtes Übergangsmanagement jugendlicher Spätaussiedler aus dem Vollzug". Fachtagung "Erfolgreich Brücken bauen", Festvortrag anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Brückenstelle in der Jugendanstalt Hameln (2008).

Chancen und Risiken strafrechtlicher Wiedergutmachung für die Verteidigung. 265 Seiten. Schriftenreihe des Instituts für Anwalts- und Notarrecht (Universität Bielefeld). 1. Auflage, Hamburg 2008 (zugl. Diss. jur. Univ. Bielefeld 2007).

Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich. Eine repräsentative Untersuchung für Nordrhein-Westfalen. 416 Seiten, Mönchengladbach 2005. Zusammen mit Dr. Nadine Bals und Professorin Dr. Britta Bannenberg (Universität Giessen).

Integration jugendlicher Spätaussiedler. Gutachten im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Abschlussbericht veröffentlicht auf der Homepage des Landespräventionsrates Nordrhein-Westfalen. Köln 2005.

TOA und Strafverteidiger. Über das Verhältnis professioneller Strafverteidiger zum Täter-Opfer-Ausgleich und die mögliche Rolle für dessen Anwendungshäufigkeit. In: TOA-Infodienst. TOA-Servicebüro (Hrsg.), Heft 3/2005, S. 8 - 15.

Wiedergutmachung im Deutschen Strafrecht. Eröffnungsvortrag zur Veranstaltung „Wiedergutmachung in Albanien und Deutschland“. Veranstaltet von der Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (Tirana, Albanien 2004).

Täter-Opfer-Ausgleich aus Sicht von Staats-/Amtsanwälten und Konfliktschlichtern im Vergleich. Vortrag im Rahmen des Zwischenberichts zu dem im Auftrag der Landesregierung erarbeiteten Gutachten zum Täter-Opfer-Ausgleich im Oberlandesgericht Hamm (2003).