DER NOTAR VORSORGEVOLLMACHT BETREUUNGSVERFÜGUNG PATIENTENVERFÜGUNG

Vor Unfällen und Krankheiten ist niemand gefeit. Häufig ist der Verunfallte oder Erkrankte zumindest für geraume Zeit nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln oder einen Willen zu bilden und/oder zu äußern. In einem solchen Fall sind selbst nächste Familienangehörige nicht automatisch befugt, für den Geschäftsunfähigen zu handeln und diesen im Rechtsverkehr zu vertreten. Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung betreffen daher nicht nur die Fälle, in denen Vorsorge für ein Unternehmen oder dem Erhalt und der Verwaltung von Immobilien zu treffen ist.

Eine nach Ihren Wünsche und Vorstellungen errichtete Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung stellt die Handlungsfähigkeit der Person(en) Ihres Vertrauens sicher und vermeidet sämtliche staatliche Betreuungsmaßnahmen. So stellen Sie frühzeitig sicher, dass über Ihre Geschicke die Menschen wachen, denen Sie vertrauen.