DER NOTAR ERBEN VERERBEN UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Breiten Raum in der Gestaltungspraxis des Notariats nimmt die Vermögensvorsorge, die lebzeitige Übertragung von Grundbesitz und ganzen Höfen zu Lebzeiten sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, nicht zuletzt auch im Zuge geplanter Unternehmensnachfolgen, ein. Ziel ist es, die Wünsche des Erblassers zur Geltung zu bringen und deren Durchsetzung durch klare Regelungen sicher zu stellen. Das Erbrecht ist kompliziert, für den Laien ist es kaum zu überschauen und es hält ein Reihe von Fallstricken bereit. Zwar kann ein Testament grundsätzlich auch privatschriftlich errichtet werden. In der Praxis finden sich indes häufig formunwirksame und mehrdeutige Verfügungen. Das birgt nicht nur Konfliktpotenzial unter den Hinterbliebenen, sondern führt häufig dazu, dass Ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden (können).

Daneben sind bei der Gestaltung erbrechtlich relevanter Vorgänge eine Reihe von Wechselwirkungen zu berücksichtigen. So bedarf es der Beachtung des Güterstandes und des Status' der Ehe sowie des Pflichtteilsrechts. Besondere Obacht ist für den Fall geboten, dass in die Nachlassplanung auch ein Unternehmen einzubeziehen ist. Nicht nur dann sind auch die steuerlichen Folgen gemeinsam mit Ihrem Steuerberater in den Blick zu nehmen. Mit einer gründlichen Nachlassplanung überlassen Sie nichts dem Zufall.