UNTERNEHMEN TRADITION ERFAHRUNG KOMPETENZ

Der Schritt in die Selbständigkeit ist zumeist geprägt von Unsicherheit der Beteiligten. Zuvörderst stellt sich die Frage nach der individuell richtigen Rechtsform, Einzelkaufmann, Personengesellschaft, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaft? Die Rechtsformwahl ist eine wichtige Weichenstellung, sie entscheidet über Haftung, Kapitalausstattung und hat nicht selten entscheidenden Einfluss auf die Finanzierungsmöglichkeiten. Darüber hinaus hängen von der Wahl der Rechtsform auch die Leistung und Überwachung des Unternehmens und insbesondere die Besteuerung ab. Im Leben einer Kapitalgesellschaften stellen sich schließlich Fragen notwendiger Satzungsänderungen und erforderlicher Kapitalmaßnahmen. Einen wichtigen Aspekt notarieller Gründungsberatung bilden auch Querschnittsbetrachtungen zum Erb- und Familienrecht.

Wir beraten sie von den ersten Fragestellungen zur Rechtsform, über Fragen zu Satzungsänderungen, Aufnahme neuer Gesellschafter, Kapitalmaßnahmen bis hin zu komplexen Umwandlungs- und Verschmelzungsvorgängen sowie Unternehmensaquisitionen. Wir gestalten die Gesellschaftsverträge und bringen für Sie die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister an. Auf Wunsch und bei Bedarf arbeiten wir dabei gern mit Ihrem steuerlichen und anwaltlichen Beratern zusammen.